Antwort
Wenn Ihr Mann in den von Ihnen angegebenen Bereichen eine Selbständigkeit plant, muss für einige Tätigkeiten eine abgeschlossene Meisterprüfung im Tischler-Handwerk nachgewiesen werden.
Die Herstellung von individuellen Kleinmöbeln sowie die Möbelreparatur sind wesentliche Tätigkeiten des Tischler-Handwerks. Daher müsste Ihr Mann für diese Bereiche eine abgeschlossene Meisterprüfung im Tischler-Handwerk vorweisen.
Da Ihr Mann, wie Sie angeben, keine abgeschlossene Meisterprüfung nachweisen kann, empfehle ich, bei der örtlichen Handwerkskammer nach einer sog. Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO (Handwerksordnung) für das Tischler-Handwerk zu fragen. Die Ausnahmebewilligung ist eine der Meisterprüfung gleichgestellte Qualifikation.
Alternativ könnte Ihr Mann, da er eine Ausbildung zum Tischler absolviert hat, Informationen zur sog. Ausübungsberechtigung gem. § 7b HwO (Altgesellenregelung) bei der Handwerkskammer einholen. Auch die erteilte Ausübungsberechtigung ist eine der Meisterprüfung gleichgestellte Qualifikation und kann für eine Selbständigkeit genutzt werden.
Eine weitere Möglichkeit ergibt sich über die Einstellung eines sog. Betriebsleiters. Der Betriebsleiter würde die erforderliche Qualifikation statt des Inhabers vorweisen. Der Betriebsleiter wird vom Inhaber auf Basis eines Angestelltenvertrages eingestellt. Das Arbeitsverhältnis ist grundsätzlich in Vollzeit zu begründen. Ich empfehle Ihnen, vor der endgültigen Entscheidung für diese Variante, Kontakt mit der Handwerkskammer aufzunehmen, um die notwendigen Unterlagen für eine Registrierung zu erfragen.
Für den Bereich des Aufbaus von Möbeln, Bodenbelagsarbeiten und den Einbau von Innentüren muss Ihr Mann keine abgeschlossene Qualifikation vorweisen. Die Tätigkeiten fallen in den sog. handwerksähnlichen Bereich (Einbau von genormten Baufertigteilen und Bodenleger-Gewerbe). Ihr Mann muss sich hierfür lediglich bei der Handwerkskammer registrieren. Bitte informieren Sie sich auch hier vorher über die Kosten und die Dauer des Verfahrens.
Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Januar 2017
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