Hausgemachte Torten verkaufen: Genehmigungen?
Frage
Seit einigen Jahren betreibe ich "Torten backen" und Torten-Dekoration als Hobby. Nachdem ich viele Techniken gelernt habe und auch Kurse zur Tortendekoration besucht habe, überlege ich meine Torten nebenberuflich und privat zu verkaufen - als Auftragsarbeiten. Ich bin aber keine gelernte Bäckerin oder Konditorin. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich hausgemachte Torten backen, verzieren und verkaufen will? Da ich bereits in Vollzeit arbeite, möchte ich meinen Plan nebenberuflich verwirklichen. Was muss ich alles beantragen bzw. was muss ich genehmigen lassen, damit ich mein Vorhaben umsetzen kann?
Antwort
Grundsätzlich verrichten Sie Arbeiten aus dem Konditoren-Handwerk. Dieses Handwerk darf grundsätzlich nur mit einer erfolgreich abgelegten Meisterprüfung zum Konditoren- oder Bäcker-Meister angeboten und ausgeführt werden. Sie können auch eine "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR) mit einem Meister aus den vorgenannten Handwerken gründen oder einen Meister als fachlich-technischen Betriebsleiter einstellen.
Alternativ rate ich Ihnen die direkte Kontaktaufnahme zu Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer. Vielleicht gibt es in Ihrem Falle die Möglichkeit eine Ausnahmebewilligung nach § 8 Handwerksordnung zu beantragen. Da ich Sie und Ihre persönlichen Voraussetzungen (Alter, Qualifikationen, Lebensumstände) nicht kenne, kann ich nicht abschätzen, ob Sie die Voraussetzungen zur Erteilung der Ausnahmebewilligung grundsätzlich erfüllen. Ein Dialog mit Ihrer Handwerkskammer ist es jedoch wert. Sollten Sie nämlich einen Ausnahmegrund gelten machen können, so müssten Sie im Rahmen einer kostenpflichtigen Sachkundeüberprüfung nachweisen, dass Sie die Ausübung des Konditoren-Handwerk beherrschen. Sie könnten sich in diesem Falle sogar selbst auf die Ausübung eines Teilbereichs beschränken. Sollten Sie diese Prüfung bestehen, können Sie das von Ihnen gewünschte Handwerk selbstständig ausüben.
Quelle:
André-Alexander Maaß
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
www.startercenter.nrw.de
September 2013
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