Antwort
Wenn Sie sich im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk selbstständig machen möchten, ist grundsätzlich die abgeschlossene Meisterprüfung im entsprechenden Handwerk erforderlich.
Sie geben an, dass Sie staatlich geprüfter Techniker für den Bereich Maschinenbau sind. Die Qualifikation des staatlich geprüften Technikers ist, wie Sie richtig angeben, auf einer Ebene mit der abgeschlossenen Meisterprüfung anzusetzen. Eine Selbstständigkeit im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk ist dennoch nicht direkt möglich, da der Abschluss im Bereich Maschinenbau nicht in wesentlichen Teilen deckungsgleich ist mit den Prüfungsinhalten der Kraftfahrzeugtechniker-Meisterprüfung. Ein staatlich geprüfter Techniker mit dem Bereich Kraftfahrzeugtechnik könnte sich ohne Schwierigkeiten im entsprechenden Handwerk selbstständig machen.
In Ihrem Fall schlage ich vor, dass Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer über die Beantragung einer sog. Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO informieren. Die Ausnahmebewilligung stellt ein gleichwertiges Äquivalent zur Meisterprüfung dar und würde es Ihnen ermöglichen eine Selbstständigkeit aufzubauen. Für die Beantragung einer Ausnahmebewilligung müssten Sie einen sog. Ausnahmegrund haben. Dieser würde in Ihrem Fall wahrscheinlich in der abgeschlossenen Technikerprüfung liegen.
Sollten Sie eine persönliche Beratung wünschen, können Sie sich in NRW an ein Startercenter wenden. Unter www.startercenter.nrw.de finden Sie eine Übersicht der Beratungsstellen. Die Beratung bei den Startercentern ist kostenlos. Oder Sie wenden sich direkt an Ihre örtlich zuständige Handwerkskammer. Diese bieten in vielen Fällen auch eine kostenlose Existenzgründungsberatung an.
Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
November 2017
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