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Gartengestaltung anbieten: Eintrag in Handwerksrolle?

Frage

Darf ein Hausmeisterservice eine Gartengestaltung (Pflasterarbeiten etc.) anbieten? Oder muss hierfür eine Eintragung in die Handwerksrolle vorgenommen werden?

Antwort

Wenn Sie im Rahmen eines Hausmeisterservices Gartenarbeiten anbieten möchten, sollten Sie die Tätigkeit zunächst entsprechend auf Ihrem Gewerbeschein ergänzen. Der Hausmeisterservice deckt diesen Bereich nicht pauschal ab.

Außerdem sollten Sie mit der örtlich zuständigen Handwerkskammer klären, ob für die von Ihnen genannten „Pflasterarbeiten“ eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig wird. Pflasterarbeiten könnten dem Straßenbauer-Handwerk zugeordnet werden. Da es sich hier um ein meisterpflichtiges Gewerk handelt, rate ich Ihnen dringend, vor Aufnahme der Tätigkeit, Rücksprache mit der Handwerkskammer zu halten. Die für Ihren Ort zuständige Handwerkskammer können Sie leicht ermitteln unter www.handwerkskammer.de.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
www.hwk-duesseldorf.de
September 2019

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