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Friseursalon im Haus der Eltern?

Frage

Ich habe dieses Jahr die Meisterprüfung im Friseurhandwerk bestanden und möchte mich in dem Eigentumshaus meiner Eltern selbständig machen. Meine Idee ist als Kleinunternehmer zu beginnen. Meine Eltern würden mir den Wintergarten zur Verfügung stellen, mit eigenem Eingang (Fluchtweg) oder würden mir auch ein "Schlafzimmer" zur Verfügung stellen. Das Haus befindet sich in einem Mischgebiet (Gewerbe ist hier möglich). Meine Frage lautet: Kann ich mich als Freiberuflerin in den eigenen "4 Wänden" selbständig machen? Kann ich den Wintergarten in ein Studio umwandeln?

Antwort

Wenn Sie einen Friseursalon im Haus Ihrer Eltern eröffnen möchten, sind baurechtliche Voraussetzungen und Bedingungen zu erfüllen. Sie sollten sich eine offizielle Genehmigung der gewerblichen Tätigkeit vom Bauamt der Stadt ausstellen lassen. Im Rahmen des baurechtlichen Antrages werden u.a. Fragen zum Brandschutz, zu Parkplätzen und zur räumlichen Einrichtung geklärt.

Ich empfehle Ihnen, Kontakt mit der technischen Beratung der örtlich zuständigen Handwerkskammer aufzunehmen. Die Standortberater und technischen Berater der Handwerkskammern können Sie bei der Beantragung der baurechtlichen Genehmigung unterstützen.

Bitte beachten Sie, dass Sie kein Freiberufler sein werden. Wer zu den sog. Freien Berufen zählt, ist grundsätzlich in § 18 EStG (Einkommensteuergesetz) geregelt. Sobald Sie einen Gewerbeschein beantragen, fallen Sie nicht mehr unter die Kategorie der Freien Berufe.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Juni 2017

Tipps der Redaktion:

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