Friseurgeselle: UG gründen?
Frage
Kann ein Friseur, der die Gesellenprüfung bestanden hat, mit einer von ihm neu gegründeten UG (Unternehmergesellschaft) die Tätigkeiten in seinem Friseurbetrieb aufnehmen ohne zusätzliche Erlaubnis, zumal er ja kein Friseurmeister ist. Und wenn ja, darf er Angestellte in seinem Betrieb einstellen? Meines Wissens ist dies bei einer Limited (englische GmbH) möglich.
Antwort
Die Meisterpflicht im Friseur-Handwerk besteht grundsätzlich und ist nicht abhängig von der Rechtsform des Betriebes. Auch bei der Gründung einer Limited ist der entsprechende Nachweis des Meisterbriefes oder einer gleichwertigen Qualifikation erforderlich.
Wenn Sie sich dennoch selbständig machen möchten, rate ich Ihnen, sich persönlich bei der zuständigen Handwerkskammer beraten zu lassen. Sie sollten sich u.a. darüber informieren, wie die Bedingungen für die Einstellung eines Betriebsleiters sind. Des Weiteren könnten Sie sich die Voraussetzungen für die Beantragung einer Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO (Handwerksordnung) bzw. einer Ausübungsberechtigung gem. § 7b HwO erörtern lassen.
Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
www.hwk-duesseldorf.de
Dezember 2019
Tipps der Redaktion:
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr