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Elektriker mit Gesellenbrief: nebenberuflich selbständig?

Frage

Ich überlege, mich als Elektriker selbständig zu machen. Ich habe den Gesellenbrief und habe bis vor einem Jahr in einer Elektrofirma gearbeitet. Nun bin ich in den Elektrogroßhandel gewechselt. Ich würde gern diese Tätigkeit nebenberuflich ausführen und wollte Sie fragen, was ich alles dazu bräuchte bzw. beachten müsste, um neben meiner „normalen“ Arbeit noch als Elektrofirma bzw. Elektriker zu arbeiten.

Antwort

Wenn Sie sich als Elektrotechniker selbständig machen möchten, ist grundsätzlich die abgeschlossene Meisterprüfung oder ein entsprechender gleichwertiger Abschluss (z.B. staatlich geprüfter Techniker) erforderlich. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie die Tätigkeit lediglich, wie Sie angeben, im Nebenerwerb ausüben möchten. Entscheidend bei der Beurteilung ist alleine die handwerkliche Dienstleistung, die Sie anbieten möchten.

Daher rate ich Ihnen, sich mit der für Ihren Ort zuständigen Handwerkskammer in Verbindung zu setzen und erörtern zu lassen unter welchen Voraussetzungen eine Selbständigkeit möglich wäre. Vielleicht erfüllen Sie die Vorgaben für die Beantragung einer sog. Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO oder einer Ausübungsberechtigung gem. § 7b HwO. Die für Ihren Ort zuständige Handwerkskammer können Sie leicht online ermitteln.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
www.hwk-duesseldorf.de
August 2019

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