Eintragung in die Handwerksrolle: Kosten?
Frage
Ich bin geprüfter Polier im Straßen- und Tiefbau und möchte meinem Kollegen die Eintragung in die Handwerksrolle so günstig wie möglich ermöglichen. Er beschäftigt zwischen 5 und 10 Mitarbeiter und ist im Kabelleitungstiefbau tätig. Gibt es einen Mindestsatz? Wie hoch muss meine Vergütung sein? Welche Vorschriften müssen beachtet werden?
Antwort
Leider kann ich Ihre Frage aufgrund mangelnder Informationen noch nicht zweifelsfrei beantworten.
Es ist an dieser Stelle wichtig zu erfahren, ob Sie eine vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer abgelegte Polierprüfung absolviert haben. Sollte dies der Fall sein, kann Ihre Qualifikation als Eintragungsgrundlage gelten. Der Betriebsinhaber muss Sie dann als fachlich-technischen Betriebsleiter einstellen und einen Arbeitsvertrag mit Ihnen schließen. Ihre örtlich zuständige Handwerkskammer wird diesen Nachweis in Form eines Betriebsleiterbogens abfragen und auch eine Kopie des Arbeitsvertrages sowie eine Kopie der Meldung zur Sozialversicherung anfordern. Die Entlohnung des fachlich-technischen Betriebsleiters sollte an den Tarifvertrag angelehnt sein. Sollte es für Ihre Sparte keinen Tarifvertrag geben, gelten bei der Beurteilung der Handwerkskammern die Richtsätze, die in der Baubranche üblich sind. Darüber hinaus sollte der Betriebsinhaber daran denken, den neuen Angestellten bei der Berufsgenossenschaft anzumelden.
Ich empfehle Ihnen die direkte Kontaktaufnahme zur Abteilung "Handwerksrolle" Ihrer zuständigen Handwerkskammer, damit Ihre Qualifikation (Geprüfter Polier vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer oder IHK abgelegt?) hinreichend geprüft und alle zur Eintragung des zukünftigen Betriebsinhabers notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können.
Quelle:
André-Alexander Maaß
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
August 2013
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
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