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Eigene Backerzeugnisse verkaufen?

Frage

Ich kann gut backen und möchte das privat vertreiben. Was muss ich dafür tun und beachten?

Antwort

Wenn Sie sich im Bäcker- oder Konditoren-Handwerk selbständig machen möchten, ist eine abgeschlossene Meisterprüfung im entsprechenden Handwerk grundsätzlich erforderlich. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie beispielsweise von zu Hause arbeiten oder die Tätigkeit lediglich im kleinen Umfang ausüben. Entscheidend ist, dass Sie Bäckerei- bzw. Konditoreierzeugnisse auf selbständiger Basis herstellen und verkaufen möchten.

Sollten Sie keine abgeschlossene Meisterprüfung im Bäcker- oder Konditoren-Handwerk vorweisen, können Sie alternativ einen sog. fachlich-technischen Leiter (Betriebsleiter) einstellen. Dieser würde die erforderliche Qualifikation für Sie „mitbringen“. Der Betriebsleiter muss grundsätzlich in Vollzeit beschäftigt werden. Für nähere Informationen empfehle ich Ihnen, Kontakt mit der örtlich zuständigen Handwerkskammer aufzunehmen.

Eine weitere Möglichkeit bietet sich, wenn die Voraussetzungen vorliegen, über die Beantragung einer sog. Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO (Handwerksordnung) an. Sollten Sie beispielsweise mindestens 47 Jahre alt sein, können Sie eine unbeschränkte und unbefristete Ausnahmebewilligung für das Bäcker- oder Konditoren-Handwerk beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Erteilung der Ausnahmebewilligung vom Bestehen einer sog. Sachkundeprüfung abhängig ist. Auch hier empfehle ich Ihnen für detaillierte Informationen die Kontaktaufnahme zur zuständigen Handwerkskammer.

Sollten die Voraussetzungen für die Selbständigkeit vorliegen, müssen Sie die Tätigkeit bei verschiedenen Behörden anzeigen. Zunächst ist eine Registrierung bei der Handwerkskammer erforderlich. Voraussetzung ist hier der Nachweis der abgelegten Meisterprüfung oder eines entsprechenden Äquivalents (z.B. Ausnahmebewilligung). Nach der Registrierung bei der Handwerkskammer müssen Sie die Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Des Weiteren erfolgen noch Anmeldungen beim Finanzamt, ggf. bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaft.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
November 2016

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