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Autoreparaturen: Meister als Minijobber einstellen?

Frage

Ich möchte mich mit einem Autoservice selbständig machen und auch Autoreparaturen durchführen, dafür möchte ich einen Meister einstellen. Da ich diesen ja nicht immer brauche, kann man diesen dann auf 400 Euro-Basis einstellen oder über die erbrachte Leistung abrechnen?

Antwort

Nein. Beide von Ihnen genannten Varianten sind nicht möglich.

Als Ausnahme vom Inhaberprinzip genügt zwar, dass in bestimmten Fällen ein eintragungsfähiger Betriebsleiter beschäftigt wird. Von einem Betriebsleiter wird jedoch verlangt, dass er den Betrieb so führt, wie ein Handwerksmeister seinen eigenen Betrieb auch führen würde. Der Betriebsleiter muss den Betrieb handwerklich-technisch eigenverantwortlich leiten und muss sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht den bestimmenden Einfluss ausüben. Er muss dem Betrieb während der üblichen Arbeitszeit ständig und persönlich zur Verfügung stehen sowie insbesondere zum Vorgesetzten der handwerklich beschäftigten Betriebsangehörigen benannt werden und ihnen gegenüber weisungsbefugt sein.

Insofern scheiden die Beschäftigungen auf Mini-Job-Basis oder als "Freiberufler" aus.

Sprechen Sie jedoch gerne Ihre örtlich zuständigen Handwerkskammern an, welche Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle Sie persönlich erfüllen können.

Quelle:
Dipl.-Wirtschaftsjur. (FH) André-Alexander Maaß
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
www.startercenter.nrw.de (www)
März 2014

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