Antwort
Der Bau von Hockern und Sitzen ist ein Teilbereich des Möbelbaus und somit wesentlicher Bestandteil des Tischler-Handwerks. Um sich in diesem Handwerk selbstständig zu machen, ist grundsätzlich die abgeschlossene Meisterprüfung notwendig. Alternativ ist es möglich mit einem gleichwertigen Abschluss einer Hochschule (abgeschlossenes Studium), der Technikerprüfung im passenden Bereich oder mit einer Ausnahmebewilligung bzw. Ausübungsberechtigung eine Selbstständigkeit zu begründen.
Wenn Sie Ihr Studium der Architektur abgeschlossen haben, schlage ich vor, dass Sie bei der zuständigen Handwerkskammer den Abschluss prüfen lassen, ob eine Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Tischler-Handwerk möglich ist. Dabei wird in der Regel geprüft, ob die Studieninhalte in wesentlichen Teilen mit dem Abschluss und den Inhalten der Meisterprüfung übereinstimmen.
Eine persönliche Beratung ist grundsätzlich auch möglich. Sollten Sie sich in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen wollen, empfehle ich Ihnen, eine kostenlose Beratung in einem STARTERCENTER bei der entsprechenden Handwerkskammer wahrzunehmen. Die Übersicht der STARTERCENTER finden Sie hier: www.startercenter.nrw.de. Neben den Handwerkskammern sind auch Wirtschaftsförderungen und die Industrie- und Handelskammern bei den STARTERCENTERN vertreten.
Sollten Sie sich in einem anderen Bundesland selbstständig machen, empfehle ich Ihnen, bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer einen Termin zur Beratung auszumachen. Welche Handwerkskammer für Sie zuständig ist, können Sie hier feststellen: www.handwerkskammer.de
Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
September 2017
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