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Anfertigung von Ersatzteilen für Autos: meisterpflichtig?

Frage

Ich bin gelernter Industrie-Mechatroniker und mache derzeit meinen Industriemeister Metall. Hin und wieder habe ich für Freunde schon Auspuffanlagen umgebaut oder Krümmer gebaut. Derzeit habe ich viele Anfragen und würde dies gerne selbständig nebenberuflich anbieten. Laut Meinung von Bekannten ist die Anfertigung von Ersatzteilen bzw. die Modifikation von Autoteilen erlaubt und unterliegt keiner Meisterpflicht. Ist dies richtig? Mein Arbeitgeber wäre einverstanden. Ich würde mich über eine Antwort freuen. Weiterhin interessiert mich, inwiefern die Anfertigung von Treppen bzw. Handgeländern erlaubt wäre. Da mir Metallbau sehr viel Spaß bereitet, könnte ich mir auch vorstellen in diesem Bereich nebenberuflich zu arbeiten.

Antwort

Die von Ihnen beschriebene Tätigkeit „Anfertigung von Ersatzteilen und Modifikation von Autoteilen“ ist dem Kraftfahrzeugtechniker bzw. ggf. dem Metallbauer- oder Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk zuzuordnen. Dafür ist eine entsprechende Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer notwendig. Die Eintragung ist wiederum gebunden an eine abgelegte Meisterprüfung oder einen gleichwertigen Abschluss. Ich schlage Ihnen daher vor, dass Sie sich mit der zuständigen Handwerkskammer in Verbindung setzen und den Sachverhalt dort klären. Im Internet finden Sie die für Sie zuständige Handwerkskammer. Es kann durchaus sein, dass für die von Ihnen angestrebte Tätigkeit der Industriemeister für den Fachbereich Metall ausreicht.

Die von Ihnen weiter aufgeführte Tätigkeit „Anfertigung von Treppen bzw. Handgeländern“ ist dem Metallbauer-Handwerk zuzuordnen. Hier sollte Ihr zukünftiger Abschluss als Industriemeister Metall ausreichen. Lassen Sie bitte aber auch hier die Details durch die Handwerkskammer klären.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Juli 2019

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