Haarverlängerungen anbieten: meisterpflichtig?
Frage
Ich überlege ein Nebengewerbe anzumelden und hätte dazu einige Fragen. Ich bin hauptberuflich auf 30 Std./Woche beschäftigt. Nun möchte ich gerne ein Nebengewerbe anmelden und Haarverlängerungen anbieten. Was muss ich beachten? Darf ich diese Tätigkeit ausüben, obwohl ich keinen Meister sondern lediglich eine Friseurausbildung habe? Gibt es da bestimmte Richtlinien, dass ich mich z.B. nur Haarstylist oder ähnliches nennen darf?
Antwort
Die von Ihnen beschriebene Tätigkeit ist dem Friseur-Handwerk zuzuordnen. Auch wenn es sich hierbei lediglich um einen Teilbereich handelt und Sie die Tätigkeit im Nebenberuf ausüben möchten, ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Meisterprüfung für die Aufnahme der Selbständigkeit grundsätzlich erforderlich. Die Gesellenprüfung reicht leider nicht aus.
Ich schlage Ihnen eine mögliche Lösung gerne vor: Bitte erfragen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer, ob die Möglichkeit der Beantragung einer Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO besteht. So wie Sie mir Ihre Selbständigkeit beschreiben, planen Sie sich auf einen Teilbereich des Friseur-Handwerks (Haarverlängerungen) zu beschränken. Bitte äußern Sie genau diesen Sachverhalt (Ausübung der Teiltätigkeit Haarverlängerungen) Ihrer zuständigen Handwerkskammer, so dass diese die Möglichkeit der Beantragung einer Ausnahmebewilligung prüfen kann.
Quelle: Andre Maaß
Handwerkskammer Düsseldorf
April 2016
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