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Obst- und Gemüseanbau: Gründungsvoraussetzungen?

Frage

Ich befasse mich mit dem Thema des Obst- und Gemüseanbaus. Nun hat sich dies im Bekanntenkreis herumgesprochen und immer mehr möchten gerne käuflich etwas erwerben. Ich habe weder einen gärtnerischen noch landwirtschaftlichen Betrieb vorzuweisen. Ist es nötig für die Urproduktion und dem damit verbundenen Direktvertrieb (sprich ab Feld) ein Gewerbe anzumelden? Für Lebensmittel gibt es gesonderte Rechtsvorschriften und mir stellt sich die Frage, ob auch bei Folgendem entsprechend nach EU-Norm zertifizierte Verarbeitungsstätte nötig ist: eingelegte Kirschen, Apfelmus, Konfitüre/Marmelade, Salsa (Gemüse), Limes o.Ä. Der Vertrieb von oben genannten hergestellten Produkten wird gewerbepflichtig sein nehme ich an? Da ich das Ganze im Nebenerwerb betreiben möchte, frage ich mich auch, ob es hier einen "Gründerzuschuss" geben würde.

Antwort

Die Direktvermarktung be- und verarbeiteter landwirtschaftlicher Produkte ist in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit, die im sog. stehenden Gewerbe gem. § 14 Abs. 1 GewO bei der zuständigen Gemeinde angezeigt werden muss.

Die Vermarktung selbsterzeugter landwirtschaftlicher Naturprodukte (z.B. Milch, Eier, Wolle, Honig) ab Hof kann noch der landwirtschaftlichen Urproduktion zugeordnet werden und stellt damit noch kein Gewerbe im Sinn der Gewerbeordnung dar. Die landwirtschaftlichen Produkte dürfen dann zwar für den Verkauf gereinigt und zugerichtet werden, müssen aber entweder vor oder nach der ersten Bearbeitungsstufe an den Verbraucher abgegeben werden.

Die Direktvermarktung der landwirtschaftlichen Produkte kann jedoch nur solange als Nebenbetrieb der landwirtschaftlichen Urproduktion untergeordnet werden, als das Schwergewicht auf dem landwirtschaftlichen Betrieb und nicht auf der Direktvermarktung liegt.

Wird das Warenangebot der direktvermarkteten Produkte durch Zukauf erweitert, kann die Direktvermarktung ein Gewerbe darstellen. Geringfügige Zukäufe führen noch nicht zu der Annahme eines Gewerbes. Als geringfügig wird der Mitverkauf fremder Produkte in einer Menge von bis zu 10 % der eigenen Produkte angesehen. Auskünfte erteilt hier die zuständige Gemeinde (Gewerbeamt).

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat folgende Informationen veröffentlicht: www.lgl.bayern.de

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Jedes Förderprogramm hat eine eigene Richtlinie in der u.a. die Antragstellung geregelt ist.

Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, ob für Sie Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Quelle: Ruth Rathsack
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juli 2016

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