Kleinunternehmen gründen: Nachfrage vorab testen?
Frage
Als Hausfrau und Hobbykeramikerin überlege ich, ob ich im Nebenerwerb ein Kleinunternehmen gründen soll und mich selbständig mache. Um zu schauen, ob mein Produkt auch Abnehmer findet, würde ich gern einmal zur Probe einen Markt, z.B. Gartenfestival, Töpfermarkt aufsuchen und meine Ware anbieten. Darf man dies tun ohne einen Gewerbeschein zu haben bzw. eine Steuernummer? Ich bin mir sehr unsicher, möchte nichts falsch machen - möchte mich aber zuerst ausprobieren, bevor ich mich anmelde.
Antwort
Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung "auf Dauer angelegt" beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/Fortsetzungsabsicht gefordert. Ein einmaliger Kauf/Verkauf ist im o.a. Sinne demzufolge kein steuer- und anmeldepflichtiges Gewerbe.
Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Gewerbeamt oder an Ihre Handwerkskammer.
Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Januar 2014
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Für allgemeine Fragen
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