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In Apotheke hergestelltes Gel vertreiben: Haftung?

Frage

Eine Apotheke hat für mich ein Gel hergestellt, nach drei Versuchen ist es jetzt verkaufsbereit. Hersteller bleibt die Apotheke. Verkauf, Vertrieb würde ich gerne übernehmen. Das Gel hat keinerlei Konservierungsstoffe etc. und ist drei Monate bei kühler Lagerung haltbar. So wie ich auf ihrer Webseite lesen konnte, wäre die Apotheke als Hersteller in der Haftung, was die Verträglichkeit angeht. Wie ist es mit der Zusammensetzung, liegt es da an der Apotheke sich abzusichern, dass keine "Nutzungsrechte" verletzt werden (?) und was sollte der Vertrieb beachten, dass niemand zu Schaden kommt?

Antwort

Erfragen Sie eventuelle Anforderungen beim DIMDI - Deutsches Institut für
Medizinische Dokumentation und Information: www.dimdi.de (www)

Ob ein Produkt oder seine Bestandteile geschützt sind, können Sie beim Marken- und Patentamt recherchieren:
www.dpma.de (www)

Lassen Sie zudem den Verbraucher stets grundsätzlich wissen, für welche Bereiche Sie sich verantwortlich zeichnen und wofür Ihre Kooperations-/der Herstellungspartner.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Februar 2014

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