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Herstellung von Schnullerketten: EU-Norm?

Frage

Ich möchte im Nebenerwerb selbstgemachte Schnullerketten verkaufen. Ich habe gelesen, dass es dafür eine EU-Norm gibt.Wenn ich diese Norm einhalte und die entsprechende Länge und Materialien verwende sowie die Warnhinweise beilege, kann ich diese bedenkenlos verkaufen? Leider kann ich ja nicht wie große Firmen alles vorher lange testen.

Antwort

Es gibt die EU Norm EN12586 "Artikel für Säuglinge und Kleinkinder; Schnullerhalter, Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren". Diese Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen fest. Damit soll u.a. verhindert werden, dass ein Kind sich Schaden durch die Schnullerkette zufügt. So muss etwa die Schnullerkette eine gewisse Länge haben. So muss weiterhin beim Einhalten der Norm eine Gebrauchsanleitung beigelegt werden. Es ist auch wichtig, ob die Kette darüber hinaus ein Spielzeug ist, dann muss eine weitere EU Norm erfüllt werden. Ich empfehle Ihnen hier die Kontaktaufnahme zur IHK, die Ihnen sicher weitere Tipps geben kann. Neben der EU Norm gibt es weitere Kennzeichnungen (CE, TÜV etc.), die etwa eine gesonderte Abnahme erfordern.

Quelle:
thoennessenpartner
Diplom Betriebswirt Felix Thönnessen
März 2014

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