Antwort
Alkoholfreie Getränke darf grundsätzlich jeder herstellen. Falls Sie die Produktion selbst durchführen, muss die Produktionsstätte allerdings zuvor vom Gesundheitsamt abgenommen werden. Beachten Sie bitte weiterhin, dass es für Lebensmittel Kennzeichnungspflichten (Mindesthaltbarkeitsdatum, Kaloriengehalt usw.) gibt. Nähere Infos hierzu erhalten Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Einen guten Einstieg in alle anderen Fragen rings um Ihrer Existenzgründung erhalten Sie, wenn Sie ein Existenzgründerseminar besuchen. Dieses sollte aber einen Umfang von mindestens zwei Tagen haben. Anbieter finden Sie in der Kursnet Datenbank der Arbeitsagentur.
In vielen Bundesländern gibt es zudem Beratungsprogramme, aus denen Sie Zuschüsse zu einer Existenzgründungsberatung erhalten (z.B. in NRW, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern oder Rheinland-Pfalz). Wenn Sie mir mitteilen, in welchem Bundesland Sie die Gründung Ihres Unternehmens planen, kann ich gerne nachschauen, ob dort ein entsprechendes Programm existiert.
Denken Sie ebenfalls noch über andere Vertriebsschienen als Supermärkte nach (z.B. Onlinehandel).
Quelle: Wilfried Tönnis
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
März 2017
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