Antwort
Eine Gewerbeanmeldung nehmen Sie bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt vor. Beim Gewerbeamt melden Sie die Tätigkeit an, die Sie ausüben möchten. Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie Einzelunternehmer, wenn Sie keine andere Unternehmensform wie z.B. eine GmbH wählen. Das Gewerbeamt informiert alle anderen Behörden, die für Ihre Gründung eine Rolle spielen (z.B. Finanzamt, Berufsgenossenschaft). Um zu schauen, wo sich beispielsweise Ihr Gewerbeamt befindet, können Sie nachfolgenden Behördenwegweiser nutzen.
Mit Anmeldung eines Gewerbes wird man in der Regel Mitglied bei einer Kammer. Üben Sie eine handwerksähnliche Tätigkeit aus, so werden Sie Mitglied bei der Handwerkskammer. Sonst würden Sie Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer werden. Sie können sich vor Ort bei Ihrer Kammer zur Existenzgründung beraten lassen.
Da Sie Arbeitslosengeld II beziehen, können Sie auch von Ihrem Jobcenter bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit unterstützt werden.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unser Infotelefon unter 030 340 60 65 60 wenden.
Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
März 2017
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