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Zweit-Unternehmen anmelden?

Frage

Wenn ich ein Einzelunternehmen besitze und einen Onlineshop betreibe und dann noch einen zweiten Onlineshop eröffnen möchte, was muss ich tun? Ich habe bei der ersten Gewerbeanmeldung angegeben, dass ich nur die Produkte des ersten Onlineshops verkaufen will. Beim zweiten Onlineshop möchte ich etwas ganz anderes verkaufen. Also ist eine neue Gewerbeanmeldung nötig?

Antwort

Wenn Sie zusätzliche Waren und/oder Dienstleistungen anbieten wollen, die nicht mit der ursprünglichen Gewerbeanmeldung übereinstimmen, können Sie diese Erweiterung mit einer Gewerbe-Ummeldung bzw.-Erweiterung abdecken, ohne ein neues Gewerbe anmelden zu müssen.

Es ist also möglich, mehrere Branchen miteinander zu vereinen. Lassen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt vor Ort beraten.

Quelle:
Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
September 2014

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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