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Teamgründung Handelsunternehmen: Gewerbeanmeldung durch eine Person?

Frage

Meine Freundin und ich wollen gemeinsam ein kleines Handelsunternehmen gründen: Wir wollen preiswerte Kleidung aus Vietnam importieren. Weil meine Freundin Studentin ist (und ich nicht mehr), darf sie keine Gewerbeanmeldung vornehmen. Was kommt da auf mich zu, wenn ich für uns beide die Gewerbeanmeldung vornehme? Welche Haftung habe ich - und welche Rechtsform ist die Richtige?

Antwort

1. Sie können grundsätzlich für sich ein Gewerbe anmelden und dann mit der Freundin vereinbaren, dass Sie das Geschäft für Sie beide führen. Sie gründen dazu eine sog. Innengesellschaft in Form einer bürgerlichen Gesellschaft. Diese tritt nach außen hin nicht auf, sondern Sie allein. Sie handeln aber für Rechnung der Gesellschaft. Im Außenverhältnis handeln Sie alleine. Damit haften Sie auch den Gläubigern gegenüber persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen für alle Verbindlichkeiten. Die Freundin haftet den Gläubigern nicht. Sie haben allenfalls einen Freistellungsanspruch, den Sie im Streitfall gerichtlich durchsetzen müssen.

2. Wenn Sie wirtschaftliche Risiken in Ihrer Tätigkeit sehen (z.B. aus Gründen der Produkthaftung), sollten Sie eine Rechtsform in Erwägung ziehen, die die Haftung auf das Vermögen einer von Ihnen zu gründenden Gesellschaft beschränkt. Hier bietet sich die GmbH (Stammkapital: mind. 25.000,00 Euro) oder die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (Stammkapital: mind. 1,00 Euro, bei zwei Gesellschaftern mind. 2,00 Euro) an. Ob die Freundin aufgrund des Studentenstatus nicht Gesellschafterin einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) werden kann, kann ich von hieraus nicht beurteilen. Ggfs. kann die Freundin Gesellschafterin einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) werden, aber nicht das Amt des Geschäftsführers übernehmen. In diesem Fall werden Sie alleinige Geschäftsführerin.

Beachten Sie, dass Sie bei Verwendung der Rechtsform einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) eine Bilanz aufstellen müssen. Sie sollten sich daher bei der Gründung der Gesellschaft durch einen Steuerberater begleiten lassen, um die bilanztechnischen und ggfs. auch steuerlichen Aspekte zu beachten.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Juli 2014

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