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Sozialwissenschaftler: Sanitätshaus übernehmen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Kann man als Sozialwissenschaftler ein Sanitätshaus übernehmen?

Antwort

Grundsätzlich ist im Zuge der Anerkennung durch die Krankenkassen eine entsprechende fachliche Qualifikation nachzuweisen. Diese kann allerdings auch von einem angestellten fachlichen Leiter erfüllt werden.

Im Hilfsmittelbereich sind die Voraussetzungen für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkasse einerseits entsprechende Verträge mit den Kassen sowie eine vorher durchzuführende sogenannte Präqualifizierung.

Sie finden die Informationen diesbezüglich auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes: www.gkv-spitzenverband.de

Die Eignungskriterien werden hier erörtert: www.gkv-spitzenverband.de

Detaillierte Informationen sowie eine Liste der Präqualifizierungsstellen finden Sie hier: www.gkv-spitzenverband.de

Quelle: Christine Donner
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
September 2016

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