Second Hand Laden / Galerie eröffnen: bauliche Voraussetzungen?
Frage
Ich habe eine große Scheune in einem Gebiet mit Mischgewerbe und überlege einen Second Hand Laden oder eine Galerie dort zu eröffnen. Falls ich die Galerie wähle und nur am Wochenende geöffnet habe, muss ich dann Stellplätze ablösen? Brauche ich Toiletten? Reicht eine Nutzungsänderung? Und falls ich den Second Hand Laden wähle und ebenfalls nur am Wochenende geöffnet habe, wie verhält es sich da dann?
Antwort
Die Frage bzgl. Stellplätze bzw. Stellplatzablöse sowie bzgl. der Nutzungsänderung liegt in der kommunalen Verantwortung und variiert in jeder Kommune. Ich kann Ihnen diesbezüglich nur empfehlen auf das zuständige Gemeindeamt (Gewerbeamt und/oder Bauamt) zu gehen, um sich dort zu erkundigen. Sie können aber auch einfach auf der Homepage Ihrer Stadtverwaltung nachsehen und die Fragen im Rahmen einer Voranfrage zu stellen, dann erhalten Sie gleich eine rechtsverbindliche Antwort.
Die Frage nach Toiletten richtet sich in erster Linie danach, ob Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Dann müssen Sie die sog. Arbeitsstättenverordnung beachten. Die aktuelle Ausgabe können Sie sich bei der zuständigen IHK besorgen. Für Ihre Kunden müssen Sie keine Toiletten zur Verfügung halten, da die Verweildauer dies in der Regel nicht erfordert. Anders hingegen könnte es bei einer Galerie. Hier halten sich die Besucher unter Umständen länger auf und das könnte dazu führen, dass Sie entsprechend Toiletten einrichten müssen.
Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
Januar 2016
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