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Sanitätshaus eröffnen: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe eine Frage zur Gründung eines Sanitätshauses (Rollatoren, Bandagen, Strümpfe). Und zwar habe ich eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelhandelskaufmann im Bereich Sanitätshaus und habe viele Seminare besucht und habe somit viele Zertifikate. Kann ich ohne weiteres mein Sanitätshaus gründen (PG 2 und 3)?

Antwort

Solange Sie entweder nur die Produktgruppen vertreiben für die Sie auch selbst über die Fachliche Eignung verfügen, oder aber für die weiteren Produktgruppen entsprechendes Personal einsetzen können, steht dem soweit erst einmal nichts im Wege.

Alle Detailinformationen zum Vertrieb von Hilfsmitteln finden Sie hier:

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
April 2017

Tipps der Redaktion:

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