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Sanitätshaus eröffnen: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte ein Sanitätshaus eröffnen, wo ich Sanitätsartikel wie Rollatore, Rollstühle oder Strümpfe etc. verkaufen kann. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um so ein Geschäft zu gründen? Zurzeit bin ich in der Ausbildung und habe nächstes Jahr meine Abschlussprüfung. Ich

Antwort

Die Voraussetzungen für den Vertrieb von Hilfsmitteln entnehmen Sie den Eignungskriterien des GKV-Spitzenverbandes: www.gkv-spitzenverband.de

Dort finden Sie auch alle relevanten Verweise.

Quelle: Christine Donner
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
August 2016

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