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Sanitätshaus eröffnen: Voraussetzungen?

Frage

Ich würde gerne ein Sanitätshaus eröffnen (Klasse 2 oder 3). Vier Jahre habe ich im Krankenhaus gearbeitet (ohne Abschluss) und bin jetzt Orthopädiemechaniker. Ist dies möglich?

Antwort

Ich gehe davon aus, dass Sie Orthopädietechnik-Mechaniker sind, ehemalige Berufsbezeichnung: Orthopädiemechaniker und Bandagist.
Sie dürfen teilweise die PG (Produktgruppe) 2 und 3 vertreiben, siehe:
www.gkv-spitzenverband.de (www)

Der Beruf wird geführt als: Orthopädietechniker/-in, Bandagist/in OT

Sämtliche Versorgungsbereiche, die Ihnen erlaubt sind, können Sie der Aufstellung entnehmen.

Weiterführende Hinweise finden Sie hier:
www.gkv-spitzenverband.de (www)

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Januar 2015

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