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Sanitätshaus eröffnen: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich würde gerne ein Sanitätshaus eröffnen (Klasse 2 oder 3). Vier Jahre habe ich im Krankenhaus gearbeitet (ohne Abschluss) und bin jetzt Orthopädiemechaniker. Ist dies möglich?

Antwort

Ich gehe davon aus, dass Sie Orthopädietechnik-Mechaniker sind, ehemalige Berufsbezeichnung: Orthopädiemechaniker und Bandagist.
Sie dürfen teilweise die PG (Produktgruppe) 2 und 3 vertreiben, siehe:
www.gkv-spitzenverband.de (www)

Der Beruf wird geführt als: Orthopädietechniker/-in, Bandagist/in OT

Sämtliche Versorgungsbereiche, die Ihnen erlaubt sind, können Sie der Aufstellung entnehmen.

Weiterführende Hinweise finden Sie hier:
www.gkv-spitzenverband.de (www)

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Januar 2015

Tipps der Redaktion:

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