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Sanitätsfachhandel eröffnen: erste Schritte?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich würde gern einen Sanitätsfachhandel eröffnen. Bei mir sollen sich Menschen melden, die genau wissen, was sie zur Eigenbehandlung benötigen. Ich möchte nur das Bindeglied zwischen Großhandel und Endverbraucher sein. Dazu müsste ich Rezepte annehmen und mit den entsprechenden Krankenkassen abrechnen dürfen. Ich besitze über keine Erfahrung, war also noch nie im Bereich der Gesundheitsbranche tätig. Wie muss ich dazu vorgehen?

Antwort

Ich nehme an, Sie meinen die Applikationshilfen:
hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de (www)

Um Hilfsmittel vertreiben zu dürfen, müssen Sie sich präqualifizieren. Sämtliche Informationen dazu erhalten Sie hier:
www.gkv-spitzenverband.de
(www)

Wenn Sie selbst nicht über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen, ist ein fachlicher Leiter anzustellen.

Den Kriterienkatalog finden Sie hier:
www.gkv-spitzenverband.de/hilfsmittel (www)

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juni 2013

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