Navigation

Produkte auf Märkten verkaufen: Voraussetzungen?

Frage

Ich habe seit ein paar Jahren ein Kleinunternehmen neben meinem Hauptberuf. In der Vergangenheit habe ich meine Sachen immer online verkauft - in diesem Jahr hat es sich ergeben, dass ich auch auf Märkte fahre, um meine Sachen anzubieten. Jetzt ergeben sich immer wieder neue Märkte. Meine Einnahmen-Grenze, um ein Kleingewerbe zu bleiben, kenne ich und reiche dies auch jährlich beim Finanzamt ein. Allerdings weiß ich nicht, wie oft ich im Jahr Märkte besuchen darf? Jemand erzählte mir was von drei - ein anderer von fünf. Können Sie mir weiterhelfen?

Antwort

Grundsätzlich ist zunächst zu beachten: Wenn Sie Produkte, neben dem Onlinevertrieb, regelmäßig an wechselnden Orten vertreiben möchten - egal ob drei, fünf oder x Mal im Jahr - ist es nötig, Ihr Unternehmen als Reisegewerbe bei Ihrem zuständigen Gewerbe- bzw. Ordnungsamt anzumelden.

Daneben benötigen Sie zusätzlich einen Reisegewerbeschein. Dieser kann beim zuständigen Gewerbeamt befristet oder unbefristet beantragt werden. Die Kosten hierfür sind abhängig von der Dauer/Gültigkeit des beantragten Reisegewerbescheins sowie der anzumeldenden Tätigkeit (i.S. der „Sachen“, die Sie verkaufen möchten!) und schwanken - je nach Sitz des Amtes (abhängig von der Gemeinde, dem Landkreis bzw. dem Bundesland). Erfahrungsgemäß müssen Sie mit mindestens 40 Euro bis maximal ca. 400 Euro rechnen.

Ohne die Anmeldung eines Reisegewerbes bzw. dem Reisegewerbeschein, ist eine Teilnahme an Märkten nur in gewissen Ausnahmefällen möglich!

In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten:
Ein Ausnahmefall ist beispielsweise der Vertrieb von selbst erzeugten Produkten aus der Landwirtschaft oder Fischerei.

Zu den Ausnahmefällen zählt auch die Teilnahme an Wochenmärkten, auf denen Sie lediglich die Genehmigung des Veranstalters (Marktmeisters) benötigen, wodurch aber dann gegebenenfalls Standgebühren bzw. Teilnahmekosten des Ausrichters fällig werden.

Auch wer nur „gelegentlich“ Waren auf Messen, Ausstellungen und öffentlichen Festen anbietet, kann dies ohne Gewerbeschein tun, benötigt jedoch im Voraus die Erlaubnis der zuständigen Behörde, die Sie von dem Erfordernis eines Reisegewerbescheins freistellen können.

Letztlich ist es also wichtig zu klären und zu definieren:

  • die Art der Produkte, die Sie auf Märkten vertreiben möchten
  • die Art der Märkte, die Sie besuchen und zukünftig besuchen möchten.

Wir empfehlen Ihnen insoweit, sich direkt mit dem zuständigen Gewerbe-/Ordnungsamt in Verbindung zu setzen und Ihr individuelles Vorhaben direkt vor Ort zu besprechen.

Wir hoffen, Ihnen mit den v.g. Ausführungen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung Ihres Vorhabens.

Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
Wir entwickeln Unternehmen und Menschen
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
Oktober 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben