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Obst verarbeiten und verkaufen: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte geschnittenes Obst verkaufen, d.h. ich kaufe Obst beim Händler und verarbeite dieses weiter. An wen muss ich mich wenden, damit ich erfahre welche Voraussetzungen meine Räumlichkeiten (Küche) haben müssen? Und an wen muss ich mich wenden, um zu erfahren welche Vorschriften ich einhalten muss, wenn ich frisches (von mir) verarbeitetes Obst verkaufen will?

Antwort

Die Verarbeitung von Lebensmitteln untersteht in Europa sehr strengen Regelungen (EU-Hygienerichtlinie). Sie brauchen für die Küche, in der Sie produzieren wollen, eine Zulassung. Die Voraussetzungen hierfür kann eine "normale" Privatküche in der Regel nicht leisten. Die genauen Anforderungen erhalten Sie bei den in Ihrem Bundesland zuständigen Behörden für die Lebensmittelüberwachung (z. B. Veterinärsamt, Ordnungsamt). Unter folgendem Link finden Sie einen Überblick von den einzelnen Ansprechpartnern: www.ua-bw.de/pub/default.asp (www).

Quelle:
Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
August 2014

Tipps der Redaktion:

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