Mobiles Verkaufsfahrzeug: Genehmigung?
Frage
Ich möchte mich mit einem mobilen Verkaufsfahrzeug selbständig machen. Meine Vorstellung ist, dass ich bei der Wahl der Standorte flexibel bin, wie es z.B. mobile Eisverkäufer sind. Wo bekomme ich dafür eine Genehmigung und wie flexibel bzw. ortsgebunden bin ich damit? Muss ich jeden Standort einzeln angeben und für jeden Standort eine separate Genehmigung haben? Meine Vorstellung wäre, dass ich mir die Standorte aussuchen kann, d.h. nicht ortsgebunden bin. Ist das möglich?
Antwort
Für den „fliegenden Straßenhandel“ benötigen Sie eine Genehmigung des Ordnungsamtes. Die Standzeit ist dabei limitiert. Für alle festen Standorte sind ebenfalls gewerberechtliche Genehmigungen und ggf. Mietverträge erforderlich.
Quelle: Wilfried Tönnis, M.A.
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
März 2016
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