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Lebensmittel online verkaufen: Hygienevorschriften?

Frage

Wir würden gerne frische Lebensmittel wie Obst und Früchte über einen Onlineshop verkaufen. Der erste Schritt wäre die Registrierung als Lebensmittelunternehmen, jedoch gibt es zu Recht Hygienevorschriften (Handwaschbecken, Toilette, Wand-Bodenbeschaffenheit) für die Betriebsstätte. Könnte man dies wie folgt lösen? Die Lebensmittel, das Obst und die Früchte abgepackt in einen Karton von einem Großhändler beziehen, in unserem Büro (ohne Handwaschbecken, mit Parkett und Raufasertapete) kühl nach Vorschriften lagern und unverbindlich mit anderen Einkäufen versandfertig verpacken und versenden.

Antwort

Der gewerbsmäßige Umgang mit Lebensmitteln wird u.a. im Infektionsschutzgesetz (z.B. §§ 42, 43 IfSG) geregelt.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat dazu einen "Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln" herausgegeben:
http://www.landkreis-wuerzburg.de/media/custom/1617_376_1.PDF (www)

Darin werden Themen wie "Warum müssen beim Umgang mit Lebensmitteln besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden?" behandelt. Dazu können Sie auch das für Sie zuständige Gesundheitsamt befragen.

Eine sehr gute Zusammenfassung über die Leitlinien für eine gute Hygienepraxis im Fruchthandel hat der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. bzw. der Bundesverband Deutscher Fruchthandelsunternehmen e.V. veröffentlicht:
http://hygiene-for-cleaners.eu/media/HACCP_Leitlinien/Leitlinie_Hyg-Fruchthdel.pdf (www)

Auch die Fachgesellschaft QS Obst-Gemüse-Kartoffeln GmbH (Bonn) hat einen Leitfaden für die Qualitätssicherung der genannten Erzeugnisse veröffentlicht (siehe Anhang).

Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
November 2014

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