Navigation

Kosmetikstudio plus Verkauf von Kleidung: zusätzlichen Beitrag an HWK oder IHK?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich hätte gerne mal gewusst, ob man einen zusätzlichen Beitrag bei der Handwerkskammer zahlen muss, wenn man bei einem bestehenden Kosmetikstudio noch den Verkauf von Kleidung dazu nimmt. Oder muss man dann auch noch bei der IHK zahlen? Das bestehende Gewerbe muss dann wahrscheinlich erweitert werden um den Kleidungsverkauf - oder?

Antwort

Wenn Sie Ihr bestehendes handwerksähnliches Gewerbe um eine Handelstätigkeit erweitern, ist kein zusätzlicher Beitrag bei der Handwerkskammer zu entrichten. Die Tätigkeitserweiterung sollten Sie beim Gewerbeamt anzeigen. Dort wird eine entsprechende Ummeldung für Sie erstellt. Die Ummeldung kostet in der Regel nochmal eine Gebühr.

Durch die Erweiterung kann es sein, dass Sie beitragspflichtig bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) werden. Ich schlage Ihnen vor, dass Sie sich vor der Ummeldung mit der IHK in Verbindung setzen und nachfragen, ob Beiträge erhoben werden und in welcher Höhe. Online können Sie die für Sie zuständige IHK ermitteln.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Oktober 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben