Frage
Meine Mutter ist Hausfrau und derzeit 59 Jahre alt. Sie würde gerne ein Kleingewerbe anmelden. Können Sie mir sagen, was sie hierbei beachten muss bzw. was für Abgaben sie leisten muss?
Meine Mutter ist Hausfrau und derzeit 59 Jahre alt. Sie würde gerne ein Kleingewerbe anmelden. Können Sie mir sagen, was sie hierbei beachten muss bzw. was für Abgaben sie leisten muss?
Ihre Mutter kann beim örtlichen Gewerbeamt die Anmeldung Ihrer selbständigen Tätigkeit vornehmen. Mit der Gewerbeanmeldung ist Ihre Mutter als Einzelunternehmerin tätig, wenn Sie keine andere Rechtsform wählt.
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist zudem der gesetzlichen Krankenversicherung zu melden. Diese wird anhand Ihrer Angaben prüfen, ob es sich um eine Tätigkeit im Nebenerwerb oder Haupterwerb handelt. Die Prüfung erfolgt individuell.
Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Erkundigen Sie sich bitte bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.
Als Kleinunternehmer haben Sie die Möglichkeit sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, wenn Ihr Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird und Sie im Jahr zuvor nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erzielt haben. Gleichzeitig müssen Sie alle Rechnungen ohne Mehrwertsteuer erstellen und können folglich auch keine Vorsteuer geltend machen.
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit unterliegen der Einkommensteuer. Die Einkommensteuer richtet sich nach dem persönlichen Gewinn, den Sie (nach Abzug aller Betriebsausgaben) mit Ihrem Unternehmen erwirtschaften. Ihren Gewinn ermitteln Sie durch die Einnahme-Überschuss-Rechnung, die Sie der Einkommensteuererklärung beilegen. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei. Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden. Die Höhe des Steuersatzes hängt von der Höhe des Einkommens ab. Für weitere steuerrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt oder an einen Steuerberater.
Um Ihnen diese ersten Schritte zu erleichtern, steht Ihnen bzw. Ihrer Mutter der Behördenwegweiser als Orientierungshilfe zur Seite. Mit seiner Hilfe erfährt Ihre Mutter, was sie bei der Umsetzung ihrer Gründungsidee zu beachten hat. Unter folgendem Link finden Sie Informationen zum interaktiven Ämter-Finder
Ihre Mutter kann sich für eine individuelle Beratung auch gerne an unser Infotelefon für Existenzgründer (030 340 60 65 60) wenden oder sich bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer beraten lassen.
Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juli 2014