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Handel mit ätherischen Ölen: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Welche Dokumente werden benötigt, wenn man Handel mit ätherischen Ölen, Naturölen und Mineralölen in Deutschland betreiben will, damit das Geschäft gesetzlich konform ablaufen kann? Ist z.B. eine Konzession nötig oder werden Datenblätter über die Art der Öle benötigt etc.?

Antwort

Für den Handel als solchen ist lediglich die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gemeindeverwaltung erforderlich. Ob man für den Import bzw. Vertrieb von ätherischen Ölen eine Erlaubnis / Konzession benötigt, hängt von den einzelnen verwendeten Inhalts- und Wirkstoffen ab. Auskunft darüber kann sicherlich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geben: www.bfarm.de

Weitere Informationen: GründerZeiten Nr. 21: Existenzgründungen im Handel (PDF, 463  KB)

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
August 2017

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