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Gewerbe erweitern?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich betreibe seit einem Jahr einen mobilen Verkaufsstand für Haushaltswaren (Reisegewerbe). Nun möchte ich gerne mit Möbelmontage ein zusätzliches Standbein aufbauen. Zum Beispiel als Subunternehmer Küchen aufbauen für ein Küchenstudio. Was muss ich beachten bzw. was muss ich gewerbetechnisch ändern? Ich würde mich sehr über Antworten freuen.

Antwort

In jedem Fall muss das bestehende Gewerbe um die neuen Tätigkeitsbereiche erweitert werden. Da es sich bei der Möbelmontage um eine handwerkliche Tätigkeit handelt, sollten Sie sich vorher mit der Handwerkskammer in Verbindung setzen, um genau abzuklären, was Sie ohne einen Meistertitel anbieten dürfen und was nicht. D.h. Ihr Angebots- und Leistungsportfolio entscheidet, ob Ihre Tätigkeit erlaubnispflichtig ist oder nicht. Generell kann man sagen, dass eine Meisterpflicht immer dann gefordert wird, wenn sicherheitsrelevanten Tätigkeiten ausgeübt werden. Das betrifft auch Tätigkeitsbereiche im Bereich Strom- und Wasseranschluss; hier sind ebenfalls Qualifikationsnachweise zu erbringen. Wenn Sie also einen ganzheitlichen Service aus einer Hand anbieten wollen, empfiehlt es sich vorher mit der zuständigen Handwerkskammer einen Termin zu vereinbaren.

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
Dezember 2019

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