Frage
Ich möchte einen mobilen Getränkestand (Verkaufsmobil) eröffnen. Welche Genehmigungen brauche ich? Ich möchte ein internationales Bier anbieten und in Flaschen verkaufen (kein Ausschank).
Ich möchte einen mobilen Getränkestand (Verkaufsmobil) eröffnen. Welche Genehmigungen brauche ich? Ich möchte ein internationales Bier anbieten und in Flaschen verkaufen (kein Ausschank).
Grundsätzlich benötigen Sie für die Betreibung eines Gewerbes zunächst einmal eine Gewerbeanmeldung. Diese ist beim örtlichen Gewerbeamt vorzunehmen.
Dabei sollten Sie sich im Vorfeld auch Gedanken darüber machen, in welcher Rechtsform Sie das Gewerbe betreiben wollen. Dies ist bei der Gewerbeanmeldung mit anzugeben. Gegebenenfalls ergeben sich daraus dann auch weitere nötige "Genehmigungen/Anmeldungen" > z.B. Eintragung ins Handelsregister.
Einen ersten Überblick über die verschiedenen und möglichen Rechtsformen erhalten Sie auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums www.existenzgruender.de (www).
Für eine weitergehende Beratung empfehlen wir Ihnen das Gespräch mit einem Steuerberater. Dies nicht nur unter den jeweiligen steuerlichen Aspekten der unterschiedlichen Rechtsformen, sondern auch wenn es darum geht, unter welchen Namen Sie nach Außen auftreten möchten. Bei dem von Ihnen geplanten Vorhaben könnte das durchweg ein Thema sein.
Des Weiteren benötigen Sie eine Reisegewerbekarte oder eine Gaststättenerlaubnis (wenn ihr mobiler Getränkestand an einem festen Platz stehen soll).
Nach der Straßenverkehrsordnung wird eine Sondernutzungsgenehmigung der jeweils zuständigen Ortspolizeibehörde benötigt; diese ist jedoch nicht erforderlich, wenn Ihr Getränkemobil auf einem privaten Grundstück geparkt wird.
Zu beachten ist in diesem Fall, dass wenn ein Verkauf über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten bzw. regelmäßig geplant ist, auch ggf. eine Baugenehmigung benötigt wird. Diese kann beim zuständigen Bauamt beantragt werden. Hier erhalten Sie auch weitergehende Informationen.
Bei wechselnden Standorten werden mehrere Baugenehmigungen benötigt.
Zu den genauen Zulassungsvoraussetzungen und Genehmigungen wenden Sie sich bitte an das zuständige Ordnungsamt.
Auch ist es von der jeweiligen Stadt/Gemeinde abhängig, ob überhaupt mobil Getränke verkauft werden dürfen.
Dies können Sie in den jeweiligen Gemeindeverordnungen nachlesen bzw. sich bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung erkundigen.
Sollten Sie auf Volks,- Weihnachts- oder sonstigen Märkten ihr Verkaufsmobil betreiben, wenden Sie sich an die jeweils zuständigen Veranstalter, die Ihnen die Bedingungen und die anfallenden Kosten mitteilen.
Zwingend ist bei dem Verkauf von Bier das Jugendschutzgesetz zu beachten. Die Erlaubnis kann Ihnen entzogen werden, wenn Sie das Bier an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkaufen.
Nähere Informationen zu den zu beachtenden, gesetzlichen Vorschriften eines Reisegewerbes können Sie dem § 55-61a GewO (Gewerbeordnung) entnehmen.
Daneben sind bei dem Kauf von internationalen Bier im Ausland die entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu beachten und es können ggf. Zollkosten oder sonstige Zusatzkosten anfallen.
Auf jeden Fall sollten Sie sich vor Beginn Ihres Vorhabens ausführlich mit den vorgenannten Punkten auseinandersetzen und die entsprechenden Erkundigungen bzw. Genehmigungen einholen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Verwirklichung Ihrer Geschäftsidee und hoffen Ihnen mit den Angaben weitergeholfen zu haben.
Quelle:
German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
Februar 2013