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Buch schreiben und online verkaufen: gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit?

Frage

Ich habe vor kurzem ein selbst geschriebenes E-Book bei einer Online-Verkaufsplattform hochgeladen und zu meiner Überraschung auch ein paar Euro verdient. Eigentlich bin ich bisher davon ausgegangen, dass ich diese schriftstellerische Tätigkeit nur als Einnahmen auf meiner Steuererklärung angeben müsste. Ein Bekannter meinte jetzt, ich müsste mir auf jeden Fall einen Gewerbeschein zulegen, weil ich ja eine Gewinnerzielungsabsicht hätte.

Stimmt das? Gehört zum Führen eines Verlags nicht mehr, als nur zu schreiben, ein Cover zu designen und das hochzuladen? Über die Kleinunternehmergrenze komme ich damit ohnehin nicht. Wie sieht die Rechtslage aktuell aus? Und macht es einen Unterschied, ob ich davon leben kann oder nicht? Spielt es eine Rolle, ob ich später einmal einen Lektor engagiere und bezahle?

Antwort

Nach der geltenden Rechtsprechung führen Sie keinen Selbstverlag. Sehen Sie hierzu die geltende Rechtsprechung: Der Bundesfinanzhof stellt in Bezug auf eine Schriftstellerin das Folgende: Wenn die Schriftstellerin ihr Buch selbst verlegt und zum Beispiel auf Lesungen verkauft, beschränken sich Selbstverlag und Eigenvertrieb auf eine ”der schriftstellerischen Tätigkeit dienende Funktion” und stellen keine ”neue Erwerbsgrundlage" dar. ”Die bloße Verwertung eigener schriftstellerischer Erzeugnisse im Rahmen des Üblichen ist . . . in der Regel der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen”. Erst wenn die "zu diesem Zweck geschaffene organisatorische Einrichtung" darüber hinaus geht und "eine neue Erwerbsgrundlage darstellt", wird die Autorin zur Gewerbetreibenden. Also z.B. dann, wenn sie die Verlagsarbeit von Angestellten oder Honorarkräften erledigen lässt, oder wenn das Verkaufen der eigenen Bücher zu einem "gewerblichen Massenvertrieb" wird (Aktenzeichen VIII R 111/71).

In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein Freier Beruf ist. Sie sehen also, auch aus dieser Sicht bleibt Ihre Freiberuflichkeit erhalten. Ob Sie davon leben können müssen, ist eine schwierige Frage - Sie können beispielsweise auch Verlust machen und von der Steuer absetzen. Das ist aber hier nicht die entscheidende Frage. Wenn Sie ein Lektorat in Anspruch nehmen, ändert auch dies nichts an Ihrer Freiberuflichkeit.

Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Geschäftsführer
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
November 2014

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