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Sushi herstellen und verkaufen: Voraussetzungen?

Frage

Ich interessiere mich für eine Existenzgründung im Lebensmittelbereich. Ich möchte Sushi herstellen und verkaufen nach Auftrag für Läden und Restaurants. Welcher Erlaubnisse brauche ich? Welche Qualifikationen oder Meisterbrief sind notwendig? Brauche ich einen gewerblichen Raum und Küche oder darf ich alles zu Hause herstellen?

Antwort

Für eine Existenzgründung im Lebensmittelbereich benötigen Sie vorab eine vom Gewerbeamt abgenommene Betriebsstätte, sowie eine Gewerbeanmeldung und eine Lebensmittelbelehrung. Wir empfehlen, das Gewerbeamt sowie die für Sie zuständige Lebensmittelüberwachung von Beginn an in die Planung der Betriebsräume mit einzubinden.

Weitere Qualifikationen in Form einer Ausbildung oder gar eines Meisterbriefes sind nicht notwendig. Zuhause dürfen Sie nichts herstellen, da es sich hierbei (bisher) nicht um eine abgenommene Betriebsstätte handelt. Im Falle einer gewerblichen Nutzung von gemieteten Wohnflächen sollten Sie diese Nutzung auch dringend mit dem Vermieter abklären.

Bitte beachten Sie auch, dass für eine Neugründung insbesondere im Lebensmittelbereich auf viele Faktoren geachtet werden muss. In Ihrem Fall wären dies u.a. eine funktionierende Kühlkette, sowie fundierte Einkaufs-, Planungs- und Logistikprozesse, da es sich um verderbliche Waren handelt. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall eine fundierte Geschäfts- und Finanzplanung vorzunehmen. Gehen Sie dabei jeden Prozess in Ihrem Unternehmen detailliert durch. Berücksichtigen Sie dabei auch die Vorgaben (Produktkennzeichnung, Haltbarkeit, laufende Qualitätskontrollen durch ein Labor, ggf. Zertifizierungen) und Wünsche (Margen, Liefertermine, Regal Befüllung) Ihrer Kunden. Sprechen Sie mit anderen Unternehmern (z.B. Zulieferern von regionalen Produkten) und mit Ihren potentiellen Kunden.

Beachten Sie dabei auch die Wettbewerbssituation! Ich kenne solche Produkte aus den Supermärkten in unserer Region. Gibt es bei Ihnen noch kein Angebot? Wenn ja, weshalb? Hat es bereits ein solches Angebot gegeben und wurde es wieder aus dem Sortiment genommen? Wenn es die Produkte bereits gibt, weshalb sollte der Händler auf Sie umsteigen? Bieten Sie bessere Preise? Welche Restaurants wollen Sie beliefern? Hier kommen vor allem asiatische Restaurants in Frage. Gibt es diese ausreichend in Ihrem Lieferumkreis? Weshalb haben diese ggf. kein Sushi auf der Karte (was relativ unproblematisch herzustellen ist)?

Sie erhalten mehr Fragen als Antworten, aber das ist im Rahmen einer Existenzgründung normal. Hier geht es auch um eine permanente Bewältigung von Problemen und offenen Fragestellungen. Und manchmal steht am Ende dieses Prozesses ein ganz anderes Geschäftsmodell als am Anfang. McDonalds (der Franchisegeber) verkauft eigentlich keine Burger, sondern betreibt Grundstücksgeschäfte. Nokia startete als Papierfabrik. Nintendo stellte Spielkarten her. Rügenwalder erzielt mittlerweile einen nicht unerheblichen Umsatzanteil mit vegetarischen Produkten... (siehe auch „Business Pivot“).

Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Februar 2018

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