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Smoothie-/Saft-Bar: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte mich schon bald mit der Eröffnung einer Smoothie-/Saft-Bar selbständig machen. Ich hätte von Ihnen gerne gewusst, ob ich dafür irgendwelche Lizenzen, Berufserfahrung in der Gastronomie oder andere Qualifikationen dafür benötige. Ich möchte nur Smoothies bzw. Säfte sowie kleine Snacks wie Müslis oder Obstsalate verkaufen. Ich bin gelernter Elektroniker und habe daher keinerlei berufliche Erfahrung in diesem Gebiet.

Antwort

Sie müssen auf jeden Fall Sachkunde im Umgang mit offenen Lebensmitteln nachweisen können. Hierzu können Sie bei Ihrem Gesundheitsamt einen Kurs besuchen. Das Gesundheitsamt wird ebenfalls nach Eröffnung Ihres Unternehmens überprüfen, ob Sie die Hygienebestimmungen einhalten. Ob Sie noch weitere Konzessionen benötigen, hängt von den Bestimmungen Ihres Bundeslandes ab. Auskunft hierzu bekommen Sie beim Ordnungsamt Ihrer Kommune.

Quelle: Wilfried Tönnis, M.A.
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
Januar 2016

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