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Mobiler Bierausschank: Anmeldung und Lizenz?

Frage

Wir planen eine Existenzgründung den Verkauf von ausländischen Bieren (Fass und Flasche) auf diversen Festen - wir würden dafür zunächst einen Ausschankwagen leihen. Was müssen wir alles beantragen und in welcher Reihenfolge? Wie können wir beim Beantragen der Schanklizenz unseren Verkaufsraum darstellen? Mit welchen Kosten für die Schanklizenz müssen wir rechnen?

Antwort

Als erstes müssen Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Laut dem § 1 Gaststättengesetz betreibt jede Person, die Getränke und/oder Speisen im stehenden Gewerbe oder bei einer Veranstaltung verkauft, ein Gaststättengewerbe (http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__1.html).
In § 3 Gaststättengesetz wird die Schanklizenz weiter erläutert (http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__3.html). U.a. ist hier geregelt in welchem Fall Sie eine Schanklizenz benötigen. Eine Schanklizenz wird benötigt, wenn man einen barähnlichen Betrieb eröffnen möchte. Dabei kann es sich um ein Bistro, ein Café, ein Restaurant, eine Bar oder eine Diskothek handeln. Entscheidend dafür, dass Sie eine Schanklizenz beantragen müssen, ist, dass Sie alkoholische Getränke in Ihrem Betrieb verkaufen. Sollte das nicht der Fall sein, müssen Sie keine Schanklizenz haben, um im Gastronomiegewerbe selbständig zu werden.

Für die Beantragung einer Schanklizenz benötigen Sie folgende Unterlagen:

  1. Besorgen Sie sich zunächst alle Unterlagen zu den Gewerberäumen. Dazu gehört der Grundrissplan der Gewerberäume und ein Lageplan. Zusätzlich müssen Sie eine Planbeschreibung vorlegen. Aus dieser soll hervorgehen, wie groß die Grundfläche ist, wie hoch und breit die Fenster gebaut sind, wie viele Sitz- und Stehplätz im Geschäft vorhanden sind, wie die Küche und die anderen Räume aufgebaut sind. Zu diesen Unterlagen müssen Sie den Miet- bzw. Pachtvertrag in Original und in Kopie dazulegen. Wenn Sie das Gewerbe auf einem Grundstück, das Sie besitzen, betreiben wollen, müsste ein Grundbuchauszug ergänzt werden. In Ihrem Fall sollten Sie von dem Verleih des Ausschankwagens eine genaue Spezifikation erhalten.
  2. Weiterhin benötigen Sie außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis, in dem persönliche Vorstrafen geführt werden. Dazu gehen Sie in das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt.
  3. Im Einwohnermeldeamt können Sie auch gleich eine Gewerbezentralregister-Auskunft beantragen, das Ihre persönliche Zuverlässigkeit bescheinigt und belegt, ob Sie schon gegen eine gewerberechtliche Bestimmung verstoßen haben.
  4. Weiterhin benötigen Sie den Nachweis, dass Sie an einer sog. Unterrichtung über die Grundlagen der Lebensmittelhygiene teilgenommen haben. Entsprechende Seminare bietet die Industrie- und Handelskammer in Ihrer Nähe sicherlich regelmäßig an (www.ihk.de).
  5. Erst wenn Sie alle oben genannten Unterlagen zusammengestellt haben, können Sie damit zum Ordnungsamt gehen und die Gaststättenerlaubnis mit der Schanklizenz beantragen. Für die Bearbeitung Ihrer Unterlagen müssen Sie ein bis drei Monate einplanen. Die Kosten sind abhängig von der Art des Betriebs, den Sie führen wollen und variieren vor Ort. Deshalb ist es ratsam sich vorher bei den entsprechenden Stellen zu erkundigen.

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
November 2017

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