Frage
Ich möchte mir mit einem bereits aktiven Mittagsrestaurant die Lokalität "teilen", d.h. am bisher geschlossenen Abend möchte ich stundenweise eine Bar betreiben und neben Getränken ggf. kleine Snacks anbieten. Wir standen bislang in keinerlei Geschäftsbeziehung, so dass dies in irgendeiner Form geregelt werden müsste. Welche Tipps können Sie mir für ein solches "Lokal-Nutzungsteilungs-Projekts" auf den Weg geben? Z.B. zur geeigneten Rechtsform für mich sowie mit Blick auf den eigentlichen Betreiber des Restaurants; Versicherungen auch im Hinblick auf die Gäste (muss ich eine Art Haftpflichtversicherung abschließen)?
Antwort
Bei einem sogenannten Shop-in-Shop-System müssen Sie viele Voraussetzungen berücksichtigen. Zunächst spielt natürlich die gastronomische Ausschanklizenz für eine Bar eine große Rolle. Weiterhin sollten Sie mit dem bisherigen Betreiber des Restaurants eine entsprechend gut ausgearbeitete Vereinbarung schließen und alle Eventualitäten zu berücksichtigen. Ihre eigene Rechtsform bestimmen natürlich Sie - berücksichtigen Sie hierbei vor allem das Thema persönliche Haftung. Weiterhin muss auch der Inhaber der Immobilie einer solchen Nutzungsänderung zustimmen. Eine Haftpflichtversicherung ist im gastronomischen Sinne unabdingbar, um eventuelle Schadensfälle abzusichern.
Quelle:
thoennessenpartner
Diplom Betriebswirt Felix Thönnessen
Januar 2014
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