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Lebensmittel ausliefern: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich plane die Gründung eines Dienstleistungsunternehmens zur Auslieferung von Lebensmitteln (sowohl verderbliche, als auch haltbare) (nicht deren Handel). Hierbei würde ich mit diesen auch in direkten Kontakt kommen. Muss ich hierfür bestimmte Lizenzen nachweisen oder ähnliche Belehrungen/Kurse absolvieren?

Antwort

Gemäß dem Europäischen Hygienerecht bzw. der EU-Verordnung zur allgemeinen Lebensmittelhygiene muss (Zitat:) „Jeder Unternehmer, der mit Lebensmitteln umgeht, muss ein Hygienemanagement gemäß HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Point) einrichten. Dieses soll der Art und Größe des Betriebes angemessen sein und branchenspezifisch erfolgen.“ Da Sie ja auch mit Lebensmitteln umgehen, gilt das auch für Ihre Gründungsvorhaben.

Die IHK München und Oberbayern hat für Existenzgründer im Bereich Lebensmittelherstellung und Lebensmittelhandel ein entsprechendes Merkblatt herausgegeben, in dem u.a. auch die o.g. EU-Verordnung aufgeführt ist.

Unabhängig davon, ob die gesetzlichen Vorschriften eins zu eins auf Sie bzw. Ihr Gründungsvorhaben zutreffen oder nicht, würde ich Ihnen in jedem Fall empfehlen, entsprechende Nachweise zu erbringen. Die Unterweisung zum Thema Lebensmittelhygieneschulung gemäß § 4 LMHV erfolgt ebenfalls über die IHK für München und Oberbayern. Für Ihre Kunden (sowohl für die Lebensmittelhändler, die Ihren Lieferservice beauftragen, wie auch die Endkunden an die Sie dann liefern) sind entsprechende Nachweise ein Qualitätssiegel, was Sie bzw. Ihren Service ggf. von Wettbewerbern unterscheidet.

Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung

Stand:
Juni 2019

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