Antwort
Die Wahl der Rechtsform hängt von verschiedenen Punkten ab. Für welche Rechtsform Sie sich letztendlich entscheiden, liegt bei Ihnen. Kriterien für die Entscheidung können z.B. Gründungskosten, Haftungsbeschränkungen usw. sein. Es besteht außerdem die Möglichkeit die Rechtsform später zu ändern.
Bei der Entscheidung, welche Rechtsform Sie wählen, sollten Sie alle rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Folgen gegeneinander abwägen. Wichtige Aspekte bei der Wahl der Rechtsform können z.B. das Image einer Rechtsform, die mit der Rechtsform verbundenen Kosten oder der Umfang der Haftung des Gründers sein. Zu steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich der von Ihnen favorisierten Rechtsformen sowie zu weiteren steuerrechtlichen Fragen sollten Sie sich an einen Steuerberater oder an das Finanzamt wenden. Allgemeine Informationen und Anhaltspunkte zur Wahl der Rechtsform erhalten Sie auf der Internetseite www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit (www)
Um eine Kochschule als Gewerbebetrieb und Existenzgründung zu eröffnen, stehen Sie vor den gleichen Aufgaben wie jeder Unternehmensgründer. Sie brauchen neben einem Standort für die Kochschule eine Vielzahl von Plänen und Unterlagen (Unternehmensplan, Gründungskonzept, Marktanalyse, Finanzplan, Rentabilitätsvorschau). Die Räume der gewerblichen Kochschule müssen den Anforderungen des Gesundheitsamtes entsprechen und daher vor Inbetriebnahme eine Genehmigung erhalten. Wir empfehlen Ihnen ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Gesundheitsamt vor Ort.
Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung "auf Dauer angelegt" beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht gefordert. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt vor Ort.
Nehmen Sie eine selbständige Tätigkeit auf, sind Sie für Ihre persönliche Absicherung selbst verantwortlich. In der Krankenversicherung besteht eine Versicherungspflicht. Als Selbständiger können Sie sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder aber eine private Krankenversicherung wählen. In der Rentenversicherung besteht für einige Selbständige eine Versicherungspflicht. Ob dieses für Sie zutrifft, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen (Tel. 0800-10004800). Für einige Selbständige ist es zudem sehr wichtig, für den Betrieb einen Versicherungsschutz zu wählen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der GründerZeiten Nr. 05: Versicherungen (Juli 2012)
GründerZeiten Nr. 05: Versicherungen (PDF, 790 KB)
Weiterhin sollten Sie folgendes beachten: Wer ein Unternehmen (auch nebenberuflich )eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Erkundigen Sie sich bitte bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4, Internet: www.dguv.de (www), welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.
Quelle:
Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juni 2013