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Imbiss eröffnen: Voraussetzungen?

Frage

Ist es möglich, einen Imbiss mit nachfolgend aufgeführtem Sortiment zu betreiben, wenn kein Meisterabschluss oder langjährige Gesellenbeschäftigung nachgewiesen werden kann? Sandwich (Weiterverkauf oder selbst zubereitet?), Salate (Weiterverkauf oder selbst zubereitet?), Kuchen (Weiterverkauf oder selbst zubereitet), Kaffee unterschiedlichster Zubereitung, Kaltgetränke (Weiterverkauf), Tagessuppe (selbst zubereitet). Der geplante Tagesumsatz würde zwischen 250-400 Euro liegen.

Antwort

Grundsätzlich gilt: Der Betrieb von Schankwirtschaften / Speisewirtschaften bedarf nach dem Gaststättengesetz einer Erlaubnis, die personen-, betriebsart- und raumbezogen ist, besondere Bedingungen gelten noch mal zusätzlich wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Unter den Begriff Gaststätte fallen z.B. auch Trinkhallen, Imbissstuben und Kantinen. Die Erlaubnis wird für die bestimmten Räume sowie für die bestimmte Betriebsart erteilt. Die Erlaubnis wird nur einer Person erteilt, die u. a. nachweist, dass sie über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann ("Gaststättenunterrichtung"). Daher empfehle ich Ihnen in Berlin die Dehoga (www.dehoga-berlin.de (www)) aufzusuchen, um diese Zulassungen zu erhalten.

Quelle:
Dagmar Schulz
1a-STARTUP Unternehmensberatung für Existenzgründung und Marketing
November 2014

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