Antwort
Eine genaue Aussage kann ich hier leider nicht treffen, da ich die detaillierten Gründe für die Ablehnung nicht kenne. Grundsätzlich empfehle ich Ihnen in jedem Fall ein persönliches Treffen mit den Verantwortlichen zu vereinbaren, ggf. auch bei Ihnen vor Ort um evtl. unbegründete Einwände zu zerstreuen. Des Weiteren bleibt Ihnen nach meiner Ansicht nur die Beauftragung eines Fachanwaltes der die Rechtmäßigkeit der Ablehnung prüft und ggf. in Bezug auf die Ablehnungsgründe entsprechende Alternativen aufzeigen bzw. die Gründe entkräftigen kann.
Hier würde ich mir von zwei bis drei Anwälten einen Kostenvoranschlag zukommen lassen, damit die Kosten nicht aus dem Ruder laufen.
Sie können parallel mit Ihrem Steuerberater klären, inwieweit Sie die sog. „Rechts- und Beratungskosten“ steuerlich geltend machen können.
Zudem empfehle ich Ihnen in jedem Fall zunächst einen Termin bei Ihrer örtlichen IHK zu vereinbaren und die aktuelle Sachlage mit einem dortigen Berater zu besprechen. Dieser kann Ihnen evtl. auch einen Anwalt empfehlen.
Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Oktober 2016
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