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Hausgemachte Marmelade anbieten: Genehmigung und Kennzeichnung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wir sind ein kleines Hotel mit Restaurant. Momentan bieten wir viele Produkte aus der Region an und möchten auch unseren Gästen unsere hausgemachte Marmelade 1) als Probe schenken, 2) als größeres Glas zum Verkauf anbieten. Müssen wir hierbei etwas beachten zwecks Genehmigung und Kennzeichnung der Ware? Ist es eventuell auch von der Größe des Gefäßes abhängig?

Antwort

In Bezug auf den Lebensmittelverkauf gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, die zwingend zu beachten sind. Derzeit stehen z.B. Neuerungen gemäß Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung an.

Daher setzen Sie sich zur Beantwortung Ihrer Fragen bitte unmittelbar mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung. Dies wird Ihnen gern weiterhelfen bzw. die zusätzlich anzusprechenden Behörden (z.B. Gewerbeamt) nennen.

Quelle:
German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
Juli 2013

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