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Gründung in der Gastronomie: erste Schritte?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin vor zwei Jahren aus Spanien nach Deutschland gekommen. Meine Überlegung ist seit langem, dass ich gerne ein Geschäft eröffnen möchte, wo ich Essen zum Mitnehmen verkaufe. Da ich aber nicht weiß, was ich dafür alles unternehmen muss, um ein Geschäft zu eröffnen, möchte ich gerne alle Informationen dazu haben. Könnten Sie mir bitte sagen, welchen Schritten ich folgen muss?

Antwort

Als ersten Schritt empfehle ich Ihnen den Gang zur regionalen DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.), wenn Sie im Bereich des Gastgewerbes tätig sein möchten. Der Verkauf von Essen zum Mitnehmen gehört mit in diesen Bereich. Bei der DEHOGA können Sie eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen, um genau die für Sie bestimmten Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zu klären. Leider haben Sie das Bundesland nicht angegeben, dann könnte ich es noch konkreter beantworten. Die jeweilige DEHOGA bietet i.d.R. auch Seminare an, die auf dem Weg in die Selbständigkeit in dieser Branche unterstützen (www.dehoga-bundesverband.de (www)).

Meine Empfehlung zur Reihenfolge: DEHOGA kontaktieren, Rahmenbedingungen klären, Seminar besuchen, Businessplan schreiben, planen, umsetzen und los legen ...

Quelle:
Dagmar Schulz
1a-STARTUP Unternehmensberatung für Existenzgründung und Marketing
Januar 2015

Tipps der Redaktion:

  • Volks- und Raiffeisenbanken: Branchenbriefe (www)
    Unter Buchstabe C finden Sie den Branchenbrief 76 (Café-Bistro) sowie den Branchenbrief 129 (Catering), unter Buchstabe I den Branchenbrief 80 (Imbiss/Fastfood), unter Buchstabe K den Branchenbrief 78 (Kneipe) sowie unter Buchstabe R den Branchenbrief 79 (Restaurant).
  • Durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, ist für jeden, der Lebensmittel behandelt oder in Verkehr bringt, die Einrichtung eines HACCP-Konzeptes Pflicht (HACCP = Hazard Analysis and Critical Control Points = Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte). Bitte informieren Sie sich dazu bei der IHK Aachen (www).
  • IHK Köln: Existenzgründung im Gastgewerbe (www)
Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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