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Familiencafé mit Beratungspraxis anbieten: Voraussetzungen?

Frage

Wir (Sozialpädagoge, Erzieher, Kinder- Jugendpsychoterapeutin, MFA) möchten ein Familiencafé mit angeschlossener Beratungspraxis zur Stressprävention & Burnout bei Kindern und Jugendlichen eröffnen. Die Praxis soll an Selbstzahler gerichtet sein und nicht über KVs abrechnen. Auch sollen die Beratungseinheiten keinen therapeutischen Anspruch haben. Je nach Entwicklung und Inanspruchnahme des Vorhabens könnte dies nach 1-2 Jahren möglich sein. Zusätzlich werden Kurse (Kinder-Yoga, Autogenes Training, progressive Muskelentspannung) angeboten. Welche gesetzlichen Vorschriften müssen hier beachtet werden? Gerade im Hinblick auf die Verbindung zu einem Café. Muss man beides losgelöst voneinander gründen oder kann man unter Einhaltung der erforderlichen Vorgaben, Gesetze etc. auch ein zusammenhängendes Gewerbe gründen? Das Café soll die üblichen Ansprüche an ein Familien-(Eltern-Kind-) Café erfüllen. Welche Vorgaben müssen hier im Besonderen beachtet werden?

Antwort

Zu vielen Ihrer Fragen wurden bereits gut ausgeführt unter: http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Gewerbe-Genehmigungen/Gastronomie/Eltern-Kind-Cafe-eroeffnen-Voraussetzungen-Foerderung.html

Zur Frage der Zusammenlegung von Café und Beratung rate ich dazu diese steuerlich klar voneinander zu trennen, denn die meisten der von Ihnen benannten Grundberufe sind als Freie Berufe gelistet und würden bei Zusammenlegung unnötig der Gewerbebesteuerung unterworfen. Wenn sich die freiberufliche Tätigkeit jedoch geplant vorwiegend tatsächlich aus der gewerblichen Betätigung des Cafés ergibt, kann es sein, dass das Finanzamt die gesamte Aktivität als gewerblich einstuft. Im letzteren Fall klären Sie die Einordnung von vorne herein direkt mit dem für Sie örtlich zuständigen Finanzamt.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
April 2018

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