Frage
Ich möchte ein Eltern-Kind-Café eröffnen und wäre für alle Infos dankbar. Also, was die Voraussetzungen sind, ob es Förderungen seitens des Staates gibt? Gibt es eventuell ein Leitfaden, an den ich mich halten kann?
Ich möchte ein Eltern-Kind-Café eröffnen und wäre für alle Infos dankbar. Also, was die Voraussetzungen sind, ob es Förderungen seitens des Staates gibt? Gibt es eventuell ein Leitfaden, an den ich mich halten kann?
Bei Ihrer Anfrage gehe ich davon aus, dass Sie die Selbständigkeit im Vollerwerb planen und das Eltern-Kind Café (Gastronomie/Gaststättengewerbe) ohne Kinderbetreuung betreiben (sonst zusätzliche Auflagen und Vorschriften !!) .
Eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete Bewirtung, bei der alkoholische Getränke verabreicht werden, ist erlaubnispflichtig nach § 2 Abs. 1 GastG
(zuständig für die Erteilung einer entsprechenden Gaststättenerlaubnis ist die Kreisverwaltungsbehörde/Landratsamt).
Rechtliche Informationen entnehmen Sie dem Gaststättengesetz www.gesetze-im-internet.de
(www)
Werden nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist der Betrieb erlaubnisfrei, eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt ist immer erforderlich.
Vor Gründung sollten Sie sich beim zuständigen Gewerbeamt über folgende Besonderheiten erkundigen:
Grundsätzlich werden eine Erstgründung und das Betreiben einer Gastronomie vom Umfang und von den anfallenden Kosten her, oftmals wesentlich unterschätzt. Speziell bei einem Eltern-Kind Cafe können zusätzliche Aufwendungen für eine kindgerechte Ausstattung anfallen. Ob in Zukunft die erforderlichen Umsatzzahlen erreicht werden, um laufenden Kosten, Tilgungen der Kredite, Steuern und den benötigten Unternehmerlohn zu verdienen, wird für den Bereich Gastronomie oftmals angezweifelt. Aus diesem Grund sind Banken bei der Kreditvergabe für solche Vorhaben meist sehr zurückhaltend, denn die Gastronomiebranche wird als risikoreich eingestuft.
Ein schlüssiges Konzept oder eine gute Idee, Erfahrungen in der Gastronomie, Eigenmittel, Kreditsicherheiten und ein ausgereiftes schriftliches Konzept können Kreditgeber aber durchaus überzeugen. Sie benötigen hierfür einen ausführlichen schriftlichen Businessplan, nachvollziehbare Zahlenangaben zur Umsatz- und Ertragsvorschau in den ersten Jahren, sowie eine realistische Liquiditätsplanung für mindestens drei komplette Jahre.
Umfangreiche Informationen hierzu und über die wichtigsten Gründerformalitäten gibt es bei der IHK siehe:
www.muenchen.ihk.de (www)
und www.muenchen.ihk.de/starthilfe (www)
Informativ und hilfreich bei einer Gründung und bei Finanzierungsbedarf sind folgende Gründerbroschüren:
KfW Förderbank: www.kfw.de (www)
LfA Förderbank Bayern (Gründung und der Leitfaden Bankenbesuch ): www.lfa.de (www)
Die LfA Förderbank Bayern bietet zudem telefonische Finanzierungsberatung für Gründer: Förderberatung Servicerufnummer: Tel. 0800 / 21 24 24 0.
Umfangreiche Recherchen über bestehende Eltern-Kinder-Cafes und die persönliche Kontaktaufnahme mit Inhabern bereits länger bestehenden Kinder-Cafes in anderen Städten können hilfreich sein. Der Austausch von persönlichen Erfahrungen, gerade im Bereich Erstgründung Gastronomie ist sehr hilfreich. Eine kostenfreie Existenzgründerberatung erhalten Sie zudem bei der Industrie - und Handelskammer (IHK).
Finanzielle Fördermöglichkeiten (z.B. Beratung) für Existenzgründer siehe Förderdatenbank - Fördersuche: www.foerderdatenbank.de (www)
Quelle:
Gabriele Michel
Unternehmensberatung
für bga bundesweite gründerinnenagentur (bga)
September 2013