Diskothek eröffnen: Genehmigungen?
Frage
Ich habe vor, mit einem langjährigen Freund eine eigene Diskothek zu eröffnen in einem Industriemischgebiet, aber wir wissen nicht genau, was wir benötigen an Konzessionen etc. zur Eröffnung und haben uns noch keine ersten Schritte zu unserem Kindheitstraum gemacht und würden gerne wissen, was wir alles benötigen an Konzessionen, Ausschank von Alkohol etc. und halt was alles auf uns zu kommt und auf welche Gesetzgebungen wir besonders acht geben sollten, da wir auch an bestimmten Tagen Jugendlichen ab 16 Jahren den Zutritt gewähren möchten, aber sonst wäre der Zutritt ab 18 Jahren.
Antwort
Die Eröffnung einer Diskothek erfordert Genehmigungen bzw. Prüfung in drei Richtungen:
1. Standort
Zunächst müssen Sie sich erkundigen, ob der aktuelle Bebauungsplan die Errichtung / Eröffnung einer Diskothek in einem Industriegebiet überhaupt zulässt.
Laut BVerwG ist eine Diskothek in einem Industriegebiet unzulässig - das Gesetz spricht hier von einer sog. kerngebietstypische Vergnügungsstätte die in Industriegebieten gemäß § 9 BauNVO unzulässig ist.
Wenn in dem Bebauungsplan jedoch ein sog. Mischgebiet ausgewiesen wurde, dann besteht auch die grundsätzliche Möglichkeit eine Diskothek zu errichten. Allerdings bedarf es hier der Zustimmung durch die Kommune bzw. die zuständige Aufsichtsbehörde. Geprüft werden u.a. Fluchtwegsituation, Rettungswege, Parkplätze, mögliche Lärmbelästigung für Anwohner (bzw. auch in weiterer Entfernung durch z.B. vermehrtes Verkehrsaufkommen in den Abendstunden).
2. Person
Sie als künftiger Diskothekenbetreiber müssen den Nachweis erbringen, dass Sie zur Führung einer Gaststätte / Diskothek qualifiziert und dass Sie dazu auch den erforderlichen "Leumund" haben - d.h. Sie müssen ein einwandfreies amtliches Führungszeugnis haben, da Sie durch den Ausschank von alkoholischen Getränken eine verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen wollen.
Insgesamt benötigen Sie:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung der IHK über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse. Dieser Nachweis entfällt, wenn Sie über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen, deren Abschlussprüfung entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhaltet. Eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie ohne Vorqualifizierung befreit nicht von der Unterrichtung.
- Amtliches Führungszeugnis mit der Verwendungszweckangabe "zur Vorlage bei einer Behörde": zu beantragen bei der Gemeinde am Wohnsitz
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister: zu beantragen bei der Gemeinde am Wohnsitz
- Nachweis über die Gesundheitsbelehrung: wird vom Gesundheitsamt durchgeführt
- Nachweis, dass die baulichen Anforderungen der Gemeinde, Kreisverwaltungsbehörde/Großen Kreisstadt an die Betriebsräume erfüllt sind
3. Art des Betriebes
Ob Sie eine Diskothek betreiben dürfen oder z.B. nur eine "Lounge-Bar ohne Tanzbetrieb" regelt §3 Gaststättengesetz. Danach wird die Konzession für eine bestimmte Betriebsart und für bestimmte Räume erteilt.
Weitergehende Auskünfte dazu erteilt Ihnen die örtliche Industrie- und Handelskammer und/oder die für das Gaststättengesetz zuständige Behörde in Ihrer Kommunalverwaltung.
Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
November 2014
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